NiB Neurologisches interdisziplinäres Behandlungszentrum: Laufbandtraining im NiB Köln
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Ganztägige ambulante neurologische und neurochirurgische Rehabilitation | Prävention - Rehabilitation - Gesundheitsförderung

Ihr Weg zu einer ambulanten REHA im NiB

Wenn Sie eine Rehabilitation in unserem Haus durchführen möchten, muss in jedem Fall vorher ein Antrag bei Ihrem Kostenträger gestellt werden. Diesen Antrag können Sie zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt oder dem Krankenhausarzt stellen.

Als Kostenträger für die REHA kommen die gesetzliche oder private Krankenkasse, aber auch die Rentenversicherung oder in speziellen Fällen die Berufsgenossenschaft in Frage.

Eine REHA kann entweder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, mit oder ohne Operation, als Anschlussrehabilitation (AR) vom Krankenhausarzt verordnet werden. Der Antrag wird dann bereits mit Ihnen im Krankenhaus erstellt. Hierzu steht Ihnen der Sozialdienst im Krankenhaus unterstützend zur Verfügung.

Idealerweise erhalten wir bereits eine Information noch während Ihres Krankenhausaufenthaltes, ab wann mit dem Beginn der Rehabilitation zu rechnen ist. Nach Eingang der Kostenzusage werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen und den Beginn der Rehabilitation verbindlich vereinbaren. Im Regelfall sollten zwischen dem Entlassungszeitpunkt aus der stationären Behandlung und der anschließenden REHA nur wenige Werktage liegen.

Auch ohne einen vorangegangenen Krankenhausaufenthalt kann der behandelnde Arzt (z.B. der Hausarzt oder Neurologe) eine REHA bei dem jeweiligen Kostenträger beantragen.

Physiotherapie in der Gruppe im NiB Köln

Sollte die gesetzliche Krankenkasse der Kostenträger sein, so ist es erforderlich, dass Ihr behandelnder Arzt das „Muster 61“ ausfüllt. Im Falle einer Bewilligung des Antrages wendet sich die Krankenkasse in der Regel sowohl an Sie als auch an uns. Wir würden dann Kontakt miteinander aufnehmen und einen Termin für den Rehabilitationsbeginn festlegen.

Sollte die Rentenversicherung der Kostenträger sein, so müssen auch Sie einen Teil des Antrags auf „Leistungen zur medizinischen Rehabilitation“ ausfüllen. Auch hier muss die Kostenzusage abgewartet werden, danach ist eine zeitnahe Terminvereinbarung möglich.

Wenn die private Krankenversicherung der zuständige Kostenträger ist, dann reicht in der Regel eine formlose Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Arztes zur Antragstellung aus. Nach erfolgter Kostenzusage kann der Beginn der Rehabilitation mit uns vereinbart werden.

Wenn Fragen oder Problemen bei der Antragstellung auftreten unterstützen wir Sie gerne und nehmen gegebenenfalls Kontakt mit Ihrem Kostenträger auf.

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